Kunstförderpreis 2024
Kunstförderpreise in den Bereichen Gestaltende und Bildende Kunst: Die Bewerbungsfrist ist bis Freitag, 15. November 2024, verlängert.
Die Stadt Neuss hat die diesjährigen Kunstförderpreise in den Bereichen Gestaltende und Bildende Kunst ausgeschrieben. Bewerben können sich Künstler*innen, die in Neuss leben, arbeiten oder einen wesentlichen Bezug zur Stadt Neuss haben, etwa durch einen langjährigen Schulbesuch oder die Teilnahme an Kursen des Kulturforums Alte Post. Die Altersgrenze für die Bewerber*innen liegt bei 35 Jahren, es sei denn, sie sind aktuell noch an einer Hochschule eingeschrieben. Dotiert sind die beiden Kunstförderpreise mit je 3.000 Euro.
Das Fristende für die Bewerbung ist nun bis Freitag, 15. November 2024, verlängert worden. Bewerber*innen werden gebeten, Ihren Unterlagen mindestens zwei Gutachten beizufügen, wovon eines von einer Professorin oder einem Professor einer Hochschule verfasst sein sollte. Die Vergabe der Preise erfolgt durch den Kulturausschuss auf Empfehlung einer Fachjury.
Die Stadt Neuss vergibt seit 1984 Kunstförderpreise. Jährlich wechseln sich die Sparten Musik und Darstellende Kunst mit den Bereichen Gestaltende und Bildende Kunst ab.
Rückfragen zum Wettbewerb werden unter der Rufnummer 02131 90 4112 beantwortet.